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Information der Öffentlichkeit

Informationen der Öffentlichkeit

Stand 23. Juli 2024

Gemäß des § 11 der Störfallverordnung möchten wir Ihnen als Nachbarn nachfolgende Informationen geben, die Sie bitte als Teil unserer Sicherheitsvorsorge verstehen wollen. 

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Die Störfallverordnung hat das Ziel, Risiken und Gefahren industrieller Störfälle für die Öffentlichkeit zu verringern, und Umwelt sowie Nachbarschaft vor Gefahren, die von verfahrenstechnischen Anlagen ausgehen können, zu schützen. Auch wenn von unseren Anlagen keine konkrete Gefahr droht, so sind wir dennoch dazu verpflichtet, Sie über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei evtl. Störfällen zu informieren. 

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1. Die Krailling Oils Development GmbH

betreibt in Krailling ein Mineralöl-Tanklager. Der Krailling Oils Development GmbH liegt sehr viel daran, mit allen eine gute Nachbarschaft zu pflegen. Diese Mitteilung ist als Teil einer offenen Informationspolitik gegenüber dem Bürger zu verstehen und sollte keinen Anlass zur Beunruhigung geben. Die Anschrift lautet:

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Krailling Oils Development GmbH Tanklager Krailling 
Germeringer Straße 1 
82152 Krailling

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Telefon: +49 89 70 950 800

E-Mail: info@kraillingoils.de

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Zu den Anlagen des Tanklagers gehört  neben der oben genannten Adresse auch der Abstellbahnhof München - Freiham.

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2. Verantwortlich für diese Öffentlichkeitsinformation über das Tanklager Krailling ist:

Herr Markus Neubauer

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3. Welchen Vorschriften unterliegt die Anlage, ist die Behörde informiert?
Das Mineralöltanklager ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG und unterliegt als Betriebsbereich den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung. Es wurde durch die zuständige Behörde genehmigt und erfüllt alle sich daraus ergebenden Anforderungen. Der zuständigen Behörde liegt die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der 12. BImSchV vor. Ein Sicherheitsbericht der Anlage einschließlich der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne liegt der  zuständigen Behörde vor und wird regelmäßig aktualisiert. Die letzte behördliche Vor-Ort-Besichtigung nach Störfallverordnung erfolgte am 23.07.2024. Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV sowie zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der 12. BImSchV können bei der Regierung von Oberbayern – SG 50 – Technischer Umweltschutz eingeholt werden. Weitere Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz können beim Landratsamt Starnberg eingeholt werden.

 

 

 

4. Welche Funktion hat der Betriebsbereich?

Das Tanklager und seine Einrichtungen dienen der Lagerung und dem Umschlag von Kerosin (Flugkraftstoff), Benzin, Dieselkraftstoff und Heizöl. Der Umschlag erfolgt von und in folgende Verkehrsträger.

  • Eisenbahnkesselwagen

  • Straßentankwagen

  • Pipeline

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5. Von welchen gefährlichen Stoffen, die im Betriebsbereich vorhanden sind, kann ein Störfall ausgehen - Wie gefährlich sind diese Stoffe?

Erdölerzeugnisse (Kerosin, Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl)

 

Die Erdölerzeugnisse sind brennbar, können im Gemisch mit Luft explosiv sein. Sie sind in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft und sind damit umweltgefährdend. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und technischer Vorkehrungen kann es beim Betrieb des Tanklagers zu kurzfristigen Betriebsstörungen, wie z.B. einer vorübergehenden Geruchs- oder Lärmbelästigung kommen. Zu einem Störfall wird eine Betriebsstörung erst dann, wenn sich hieraus eine ernste Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen, eine Schädigung der Umwelt oder von Kultur- und Sachgütern ergibt. Ein Störfall könnte zum Beispiel eine Explosion oder ein Brand sein.

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6. Welcher Art können die Gefahren von Störfällen sein, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt?

  • Kraftstoff kann brennen (an der Oberfläche bei ausreichend Luftzufuhr) Kraftstoffbrände erzeugen sehr dichten Rauch. Dieser Rauch ist schädlich für die Atmungsorgane und kann zu Rauchvergiftungen führen.

  • Ein Kraftstoff-Luft-Gemisch kann verpuffen

  • Kraftstoff kann auslaufen und in den Boden gelangen.

 

Auf Grund der Entfernung unserer Anlagen von der nächsten Wohnbebauung und der Abstände der Anlagenteile untereinander, ist mit einer Gefährdung der Nachbarn durch einen Brand oder eine Verpuffung sowie mit einem Übergreifen eines Störfalles von einem Anlagenteil auf einen anderen nicht zu rechnen.

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7. Wie werden Sie im Falle eines Störfalles gewarnt und fortlaufend unterrichtet?

Im Falle eines Störfalles wird die Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt Starnberg) in Zusammenarbeit  mit dem Tanklager Krailling die Nachbarschaft sofort warnen und informieren.

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  • Schalten Sie das Radio und Fernsehen ein und  wählen Sie ihren lokalen Sender

  • Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte oder der Polizei

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Sie Informieren über:

  • notwendige eigene Verhaltensweisen

  • die Maßnahmen am Einsatzort

  • die Entwarnung

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8. Wie sollten Sie sich bei Eintritt eines Störfalles verhalten?

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  • Fenster / Türen: Schließen Sie Fenster und Türen möglichst dicht 

  • Helfen: Helfen Sie Kindern, älteren oder behinderten Personen und nehmen Sie Passanten vorübergehend auf.

  • Im Freien: Halten Sie sich nicht im Freien auf. Gehen Sie in ein geschlossenes Gebäude, bringen Sie Haustiere in geschlossene Räume.

  • Kinder: Rufen Sie Kinder sofort ins Haus.

  • Klima und Lüftung: Schalten Sie alle Lüftungs- und Klimaanlagen aus.

  • Nachbarn: Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn.

  • Polizei: Leisten Sie den Weisungen der Polizei, der Feuerwehr  oder  sonstiger Einsatzkräfte unbedingt Folge.

  • Telefon: Blockieren Sie nicht durch Rückfragen die Telefon- Verbindungen zur Feuerwehr, Polizei und zum Rettungsdienst, wenn nicht eine besondere Situation bei Ihnen (Feuer, Unfall)  einen Anruf erforderlich macht.

  • Unfallort: Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie Straßen 
    und Wege für die Einsatzkräfte frei.

  • Entwarnung: Achten Sie auf die Entwarnungsdurchsagen über  
    Radio, TV oder Lautsprecherwagen der Feuerwehr und Polizei.

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9. Wie werden Störfälle vermieden und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen bzw. zur größtmöglichen Begrenzung deren Auswirkungen sind getroffen worden?

In der Störfallverordnung sind alle Anforderungen beschrieben, die ein Industriebetrieb erfüllen muß, um Störfälle zu vermeiden und deren Auswirkungen zu begrenzen. Für unsere Anlage wurde ein Sicherheitsbericht erarbeitet, in dem mögliche Störfälle und deren Auswirkungen untersucht und dargestellt wurden. Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurden entsprechende technische Sicherheitseinrichtungen installiert und sicherheitsgerichtete organisatorische Maßnahmen festgelegt, die dazu dienen, Störfälle zu vermeiden und deren mögliche Auswirkungen auf eine Minimum zu begrenzen. Sollte es trotz Vorsorgemaßnahmen und technischer Sicherheitseinrichtungen einmal einen Brand, eine Verpuffung oder eine Freisetzung von Kraftstoffen geben, treten unsere Alarm- und Gefahrenabwehrpläne in Kraft. Diese sind mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

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Betriebliches Fachpersonal zur Beratung der Einsatzkräfte und der Feuerwehr steht ständig zur Verfügung. Das Betriebspersonal wird regelmäßig sowohl in Vorsorge- als auch in Erstbekämpfungsmaßnahmen für Störfälle geschult und trainiert. Regelmäßig stattfindende Übungen regionaler Einsatzkräfte und des Betriebspersonals sichern deren Vertrautheit mit den vorhandenen Anlagen und damit eine schnelle und sichere Erkennung und Abwehr von Gefahren.

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10. Welche betriebsübergreifenden Gefahrenabwehrmaßnahmen gibt es noch?

Trotz aller Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts eines Störfalls im Mineralöltanklager kann ein Unfall nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. 
 

Die Krailling Oils Development GmbH hat für mögliche Ereignisse, die sich zu einem Störfall entwickeln können, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellt und mit den für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmt. Die Krailling Oils Development GmbH bestätigt, dass auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen getroffen werden.   Das Tanklager Krailling ist in die besondere Katastrophenschutzplanung des Landkreises Starnberg eingebunden. In Katastrophenschutzübungen werden auch überregionale Einsatzkräfte für den Einsatz im und um das Tanklager geschult. Die Notfallpläne der Behörden sowie der Notfall- und Rettungsdienste sehen auch für Störfälle außerhalb des Tanklagers entsprechende Maßnahmen vor.

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11. Wie können Sie weiterführende Informationen erhalten?

Sollten noch Fragen offen sein, dann rufen Sie uns bitte unter der Rufnummer: +49 89 70 950 800 an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an info@kraillingoils.de

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Sicherheit hat bei uns eine lange Tradition und gehört zu unseren Unternehmens- Grundsätzen. In enger Zusammenarbeit mit dem TÜV und den Fachbehörden bemühen wir uns ständig, Gesundheitsgefahren sowohl für unsere Mitarbeiter, als auch für Sie als Nachbarn unseres Tanklagers auszuschließen. 

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